Univ.-Prof. Dr. Hans Richard Klecatsky: Ein Leben für Recht, Gerechtigkeit und Menschenwürde

Univ.-Prof. Dr. Hans Richard Klecatsky widmete sein langes und bewegtes Leben dem Recht, der Wissenschaft und dem öffentlichen Dienst. Als Professor für Öffentliches Recht an der Universität Innsbruck, als Richter und Verfassungsjurist und vor allem als österreichischer Bundesminister für Justiz prägte er über Jahrzehnte die österreichische Rechtsentwicklung. Geboren wurde Hans Klecatsky am 6. November 1920 in Wien als ältester Sohn von Josef und Maria Klecatsky, geborene Schartel. Seine Kindheit und Jugend verbrachte er in Wien. Nach der Volksschule in Wien-Meidling besuchte er die Bundeserziehungsanstalt Traiskirchen, wo er im Mai 1938 die Matura ablegte.

Schon früh zeigte sich seine besondere Begabung für das Denken, die Wissenschaft und die Auseinandersetzung mit Fragen von Staat und Gesellschaft. Im Wintersemester 1938/39 begann er an der Universität Wien das Studium der Rechtswissenschaften. Trotz der schwierigen Zeitumstände konnte er sein Studium bereits im September 1940 mit dem Magistertitel abschließen. Die folgenden Jahre waren jedoch vom Zweiten Weltkrieg geprägt. Klecatsky wurde zur deutschen Luftwaffe eingezogen und versah von 1940 bis zum Ende des Krieges 1945 seinen Militärdienst. Parallel dazu begann er seine juristische Ausbildung im Justizdienst. Nach Kriegsende nahm er seine wissenschaftliche Laufbahn wieder auf und promovierte 1947 zum Doktor der Rechte.

Nach dem Krieg trat Hans Klecatsky in den österreichischen Justizdienst ein. Seine berufliche Laufbahn führte ihn über verschiedene wichtige Stationen des österreichischen Rechtswesens. Im Jahre 1951 wechselte er in den Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes. Bereits 1959 wurde er – damals als jüngstes Mitglied – Hofrat am Verwaltungsgerichtshof. 1964 wurde er außerdem Ersatzmitglied des Verfassungsgerichtshofes. Parallel zu seiner Tätigkeit in der Praxis entwickelte sich Klecatsky zu einem angesehenen Rechtswissenschaftler. Nach ersten Lehraufträgen habilitierte er sich 1964 an der Universität Innsbruck für Allgemeine Staatslehre, Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht. Am 21. Jänner 1965 wurde er zum Professor für Öffentliches Recht berufen. Damit begann eine jahrzehntelange Verbindung mit der Universität Innsbruck, die zu einem wichtigen Mittelpunkt seines wissenschaftlichen und persönlichen Lebens werden sollte.

Eine besondere Verantwortung übernahm Hans Klecatsky von 1966 bis 1970 in der ÖVP-Alleinregierung unter Bundeskanzler Josef Klaus als parteiloser Bundesminister für Justiz der Republik Österreich.In diese Zeit fielen bedeutende Reformen des österreichischen Rechts. Unter seiner Verantwortung wurden unter anderem das Organhaftpflichtgesetz, das Bundesgesetz über den Obersten Gerichtshof, das Strafvollzugsgesetz, das Bewährungshilfegesetz und das strafrechtliche Entschädigungsgesetz geschaffen. Von besonderer historischer Bedeutung war die Abschaffung der Todesstrafe sowie des standgerichtlichen Verfahrens und der Ausnahmegerichtsbarkeit im Jahr 1968.

Damit setzte Univ.-Professor Dr. Hans Richard Klecatsky gemeinsam mit den politischen und juristischen Verantwortungsträgern seiner Zeit wichtige Zeichen für einen modernen Rechtsstaat, für die Menschenwürde und für einen Strafvollzug, der stärker von rechtsstaatlichen und humanitären Grundsätzen geprägt war. Sein Wirken als Justizminister wurde später ausdrücklich als wichtiger Beitrag zur Sicherung und Weiterentwicklung des österreichischen Rechtsstaates gewürdigt.

Nach seiner Zeit als Minister widmete sich Hans Klecatsky wieder verstärkt der Wissenschaft und der Lehre. Von 1965 bis zu seiner Emeritierung 1991 leitete er das Institut für Öffentliches Recht und Politikwissenschaft an der Universität Innsbruck. Doch auch nach seiner Emeritierung blieb er wissenschaftlich aktiv. Er lehrte und forschte weiterhin, insbesondere zu den Themen Menschenrechte, Volksgruppenrecht und Europarecht. Klecatsky war ein Jurist, für den Recht nicht nur aus Paragraphen bestand. Recht bedeutete für ihn auch Verantwortung. Es sollte dem Menschen dienen, seine Würde schützen und ein gerechtes Zusammenleben ermöglichen.

Als eine seiner bedeutendsten wissenschaftlichen Leistungen gilt seine grundlegende Auseinandersetzung mit der sogenannten Privatwirtschaftsverwaltung des Staates. Darüber hinaus war er über viele Jahre Mitherausgeber der Juristischen Blätter und der wissenschaftlichen Buchreihe Ethnos. Hans Klecatsky war nicht nur Wissenschaftler und ehemaliger Minister. Er war ein Mensch, der sich über Jahrzehnte mit grundlegenden Fragen des Staates, des Rechts und der Gerechtigkeit auseinandersetzte. So war er ein Förderer und glühender Anhänger der Selbstbestimmung für Südtirol. Dem Autor dieser Zeilen erzählte Klecatsky, dass er in der Zwischenkriegszeit oft in Südtirol wanderte und so das Land an Etsch, Eisack und an Rienz in sein Herz schloss.

Sein besonderes Interesse galt den Menschenrechten und dem Schutz von Minderheiten. Auch über Österreich hinaus war er in internationalen juristischen und wissenschaftlichen Organisationen tätig. Er war Gründungs- und Ehrenobmann des Europäischen Ombudsmann-Instituts sowie Gründungs- und Ehrenmitglied der Österreichischen Juristen-Kommission. Sein Lebensweg führte ihn durch eine der bewegtesten Epochen der europäischen Geschichte: von der Kindheit in der Ersten Republik über die Jahre des Nationalsozialismus und des Krieges bis zum Aufbau und zur Festigung der Zweiten Republik und zur europäischen Rechtsentwicklung. Gerade vor diesem geschichtlichen Hintergrund gewinnt sein lebenslanges Engagement für Recht, Menschenwürde und Gerechtigkeit eine besondere Bedeutung.

Für seine Leistungen erhielt Hans Klecatsky zahlreiche nationale und internationale Auszeichnungen. Dazu gehörten unter anderem das Große Goldene Ehrenzeichen am Bande für Verdienste um die Republik Österreich, das Große Verdienstkreuz mit Stern des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland, der Bayerische Verdienstorden sowie das Verdienstkreuz der Stadt Innsbruck. Mehrfach wurde sein wissenschaftliches und persönliches Wirken durch Festschriften gewürdigt. Zu seinem 60. Geburtstag erschien 1980 Auf dem Weg zur Menschenwürde und Gerechtigkeit, zu seinem 70. Geburtstag 1990 Recht als Aufgabe und Verantwortung. Anlässlich seines 90. Geburtstages erschien 2010 die vom Autor dieser Zeilen in die Wege geleitete umfangreiche Festschrift Ein Leben für Recht und Gerechtigkeit. Schon die Titel dieser Sammelbände spiegeln jene Werte wider, die sein Leben besonders geprägt haben: Menschenwürde, Gerechtigkeit, Verantwortung und Recht.

Hans Richard Klecatsky starb im Jahre 2015 in Innsbruck im Alter von 94 Jahren. Was von einem langen Leben bleibt, sind nicht allein Ämter, Titel und Auszeichnungen. Es sind vor allem Gedanken, Entscheidungen und das Wirken für andere. Univ.-Prof. Dr. Hans Richard hinterließ Spuren in der österreichischen Rechtswissenschaft, in der Justiz und in der Entwicklung des österreichischen Rechtsstaates. Als Professor, Richter, Wissenschaftler und Justizminister setzte er sich für ein Recht ein, das nicht Selbstzweck sein sollte, sondern dem Menschen und der Gesellschaft dienen musste. Sein Lebensweg steht damit für mehr als eine juristische Karriere. Er steht für ein Leben in der Verantwortung für Recht und Gerechtigkeit – und für die Überzeugung, dass die Würde des Menschen im Mittelpunkt des Rechtsstaates stehen muss.

Mag. phil. Andreas Raffeiner, Bozen

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