Der Dank des Hauses Österreich für die von Tirol erbrachten Opfer

Nun, da das Volk 1809 einen Beweis an Selbstaufopferung erbracht hat, wie ihn die österreichischen Geschichte nur an wenigen Beispielen kennt, erachtete es die Zeit als gekommen, in der es vom Kaiser und der Wiener Regierung die Wiederherstellung seiner alten Landeshoheitsrechte fordern konnte. Der Kampf um die Verfassungsfragen zwischen Innsbruck und Wien, der mit dem Erscheinen der ersten napoleonischen Truppen im letzten Jahrzehnt des achtzehnten Jahrhunderts so jäh abgebrochen worden ist, nimmt unmittelbar nach der Kriegserklärung Österreichs an Frankreich im Herbst 1813 seinen Fortgang. Denn mit den österreichischen Truppen, die Mitte September 1813 wieder in Tirol einmarschieren, erscheint ein sogenannter Ober-Landeskommissär der Wiener Regierung in Tirol und übernimmt die tirolische Landesverwaltung aus den Händen der Bayern und Franzosen. Sofort eröffnen die alten Abgeordneten der früheren Landesregierung diesem neuen Landes– Oberkommissär die Wünsche der Bevölkerung hinsichtlich der alten Landeshoheit, der Gemeindefreiheit, des Steuerrechtes des Landes und der Gemeinden. Kurzum, Tirol wünscht wieder ein solches Verhältnis zu Österreich, wie es bis zur Zeit Leopolds I. bestanden hat! Und diese Forderung des Landes erscheint in der Stunde auch recht und billig. Hat doch Tirol dem österreichischen Staat eine Treue bewiesen, die nur durch die Wiederbestätigung der alten Landesrechte vergolten werden kann. Für Tirol hat die Aufrollung der alten Verfassungsfrage jedoch noch eine besondere Bedeutung: Das Land steht vor einer neuen Entwicklung seine Verhältnisse zum Hause Habsburg. Als 1806 der Kaiser auf die deutsche Kaiserkrone verzichtet hat, war Tirol gerade bayrisch besetzt gewesen. So gilt es jetzt das Verhältnis Tirols zum Hause Österreich im Rahmen des neuen, nur mehr österreichischen Kaiserstaates, grundsätzlich festzulegen und das Patent von 1363 in Wien wieder bestätigen zu lassen. Doch Fürst Metternich verweigerte den Tirolern jede Wiederherstellung ihrer alten freiheitlichen Verfassung. Und der Kaiser – versteckte sich hinter seinem mächtigen Kanzler! Den Tirolern lässt er durch den Staatsrat Baldacci sagen: „Die alte Verfassung Tirols kann, als dem Geist der Zeit und den jetzigen Verhältnissen zuwider, nicht mehr hergestellt werden.“ Die weitere „Beschwichtigung“ überlässt er seinem Landes-Oberkommissär, Herrn von Roschmann, und dessen Sekretär, dem Berliner Adam Müller. Diese beiden spielen ein zweideutiges Spiel! Solange die Gestalt Napoleons noch wie ein Gespenst im Hintergrund des politischen Himmels lauert, erlässt Roschmann feurige Aufrufe an das Volk, in denen viel von der alten Verfassung des Landes und der Wiederherstellung der tirolischen Privilegien die Rede ist. Kaum, dass der Korse jedoch nicht mehr gefährlich ist, ergeht eine Warnung seines Sekretärs nach Wien, in der ein strengeres Regiment in Tirol gefordert und vor der Wiederherstellung der Tiroler Verfassung dringend gewarnt wird. Und wie sich dann die Tiroler Gemeinden, als sie hinter diese Machenschaften kommen, empört beim Landeskommissär beschweren, eröffnet ihnen dieser, dass er von Wien den Auftrag habe: „Tirol als ein erobertes Land, ja, sogar als ein von kaiserlichen Truppen besetztes Land zu behandeln, dem keinerlei Rechte auf die Wiederherstellung seiner alten Freiheitsrechte zustünden!“ Diese Erklärung verursachte einen Sturm der Entrüstung. Das also ist der Dank des Hauses Österreich, das ist die Antwort auf das Blut, das geflossen ist und das die wahre Gestalt des Kaisers, „für den“ Andreas Hofer erschossen worden ist! Am 14. Februar 1814 versammeln sich hundertneunzehn Abgeordnete Tirols in Bruneck und nehmen zu diesen kaiserlichen Verlautbarungen Stellung. Bauern aus allen Landesteilen, Geistliche, die Vertreter der bedeutendsten Gemeinden, Adelige, die Mitglieder der Gerichtsausschüsse, kurzum, jeder der sich als berufener Anwalt der tirolischen Freiheit betrachtet, nimmt an dieser Versammlung teil. Man beschließt, dem Kaiser, trotz Metternich, höchst unangenehme Wahrheiten zu sagen. In einer Denkschrift, die Josef Freiherr von Giovanelli verfasste, beschwert sich die Versammlung und verlangt die Wiedereinführung der alten verfassungsmäßigen Landeshoheit in Tirol, die keine Gnade der kaiserlichen Regierung – sondern ein Recht des Volkes von Tirol sei! Wir erlauben uns, Eure Majestät an das uns vorher gegebene Kaiserwort zu erinnern: Im Jahre 1363 ging Tirol durch freie Entschließung der Stände und mit Vorbehalt aller seiner Rechte an Österreich über. Alle österreichischen Regenten ohne Ausnahme und Eure Majestät selbst geruhten bei Allerhöchst Ihrem Regierungsantritt diese Verfassung zu bestätigen…… Sämtliche Proklamationen, welche im Jahre 1809 auf Befehl Eurer Majestät das Volk zu den Waffen riefen, bezogen sich auf diese Verfassung. In unwandelbarem Vertrauen auf das Kaiserwort folgte der Tiroler diesem Rufe und gab seine Hütte den Flammen, seine Felder der Verwüstung, sein Weib und seine Kinder der Misshandlung feindlicher Horden, sein eigenes Haupt aber im Falle des Unglückes dem Tode des Rebellen preis. Mehr als im Jahre 1809 für das Allerhöchste Interesse Eurer Majestät und für das ihm wiedergeschenkte Kleinod seiner alten Verfassung getan, kann kein Land tun. Wir erwarten daher in allertiefster Ehrfurcht von Eurer Majestät die wohlverdiente Anerkennung der mit dem Mark und Blut unseres Volkes erworbenen Verdienste um das österreichische Kaiserhaus!“ Nach einer deutlichen Richtigstellung der Wiener Auffassung, dass Tirol nicht von den österreichischen Truppen „erobert“ sei, schließt diese Denkschrift mit dem Hinweis, dass der Zustand des Verlustes der Tiroler Verfassung, wie er sich im Laufe des achtzehnten Jahrhunderts herausgebildet habe, nicht verweigert werden dürfe. Da auf diese eindringliche Warnung an Wien von dort wieder nichts Entscheidendes erfolgte, geben die Tiroler, als Napoleon 1816 plötzlich wieder auf dem europäischen Festland erschien, selbst eine Antwort nach Wien. Sie verweigern dem Landeskommissär die Einberufung der Landesmilizen und treten einfach nicht mehr unter die Waffen, „da die Treue keine Hundetreue sei“ Endlich, notgedrungen, bewilligte Wien den Tirolern eine Art Scheinverfassung. Der Kaiser gewährt dem Land „gemäßigt“ die Wiederherstellung der aufgehobenen ständischen Verfassung, behält sich aber das Recht vor, diejenigen Verbesserungen vorzunehmen, welche die neue Zeit und die neuen Verhältnisse für zweckmäßig erscheinen lassen. Das heißt mit anderen Worten: Jedes Recht der Selbstbestimmung bleibt dem Tiroler Volke versagt! So wird der Innhalt der kaiserlichen Versicherung an Tirol zu einem klaren Verfassungsbruch! Jeder Landtagsbeschluss, jede selbstständige Verfügung des Landtages bedarf erst der kaiserlichen Genehmigung. Die Stelle des Landeshauptmannes wird wiederum mit der Person des höchsten kaiserlichen Beamten (Gouverneur) vereinigt. Die Landeinnahmen werden nur zum geringen Teil der Nutznießung des Landes und seiner Gemeinden zugeführt. Man lässt Tirol nur das Verfügungsrecht über die sogenannten Getreideaufschläge, also einen Zoll, der für eingeführtes Getreide behoben werden soll und schließlich wird nur eine Freiheit dem ganzen Landtag, dem neuen sogenannten „Kongress“ – wie jedem einzelnen Tiroler – gewährt: In Wien zu bitten! Doch bitten gehen die Tiroler nicht! Mit dem Verfassungsbruch von 1816 beginnt der Krieg zwischen Innsbruck und Wien, der eigentlich bis 1914 andauert und den Tirolern erst nach hartnäckigen Kämpfen wieder ein Stück Freiheit nach dem anderen einbringt. Namentlich das Revolutionsjahr 1848 steht auch für Tirol unter dem Zeichen entschiedener Forderungen des „Kongresses“. Eine wirkliche tirolische Landesverfassung, die damals wieder im Lande eingeführt wird, und auf deren weiterem Programm vor allem auch der enge Anschluss Tirols an den Deutschen Zollverein steht, wird jedoch wieder durch das sogenannte Silvesterpatent der österreichischen Regierung vom Jahre 1851 ausgeschaltet. Erst 1861 erhält auch Tirol wieder eine Verfassung zugestanden, die sich in mancher Hinsicht an das alte Landesrecht anlehnt. Der neue Landtag, den sich Tirol nun endgültig erkämpft, besteht aus vierundsechzig Abgeordneten und untersteht dem Landeshauptmann, der nicht mehr in der Gestalt des höchsten kaiserlichen Beamten im Lande erscheint, sondern als Landeskind vom Landtag selbst gewählt wird. Aber trotz mancher wieder erworbener Rechte, die vor allem die innere Selbstverwaltung des Landes betreffen, vermag auch dieser Landtag Tirols Unabhängigkeit nicht mehr zu wahren. Tirol ist “Kronland“ eines Völkerreiches geworden! Als solches unterliegt auch seine Landesvertretung dem politischen Spiel der in der Reichsverfassung einander bekämpfenden Parteien und Nationalitäten. Dies ist besonders bei jenen Vertretern des Landes der Fall, die über die Landeshoheit hinaus zu Parteienvertretern des österreichischen Reichsrates werden. So tritt durch die Politisierung der Volksvertretung auch die alte, selbstbewusste und vor allem verantwortungsbewusste Haltung der Tiroler Landstände zugunsten der „neuen Zeit“ in den Hintergrund. Das immer mehr in den Vordergrund treten der Abgeordneten des durch die Angliederung Trients und seiner Nachbargebiete an Deutschtirol gekommenen großteils italienischsprachigen Landesteiles, stört weiter die innere Einheitlichkeit des Tiroler Landtages. So wird mit dem Verblassen der „verfassungsrechtlichen Macht“ der Tiroler Volksvertretung allmählich nur mehr ein einziger Faktor zum Träger und Erhalter des deutschtirolischen Rechts. Das Volk selbst! Dieses Volk entfernt sich immer mehr von den verfassungsrechtlichen Kämpfen. Es sieht der Auseinandersetzung seiner Vertreter mit Wien immer schweigender zu. Es hat den Herbst des Jahres 1809 nie überwunden und lebt in seiner Art allein in der Erinnerung an jenes 1809 noch immer fort. Denn dem Volk ist das, was sich im Jahre 1814 und was sich dann – bis 1914 zwischen Wien und Innsbruck abspielt, nichts Neues. Was sich in der Empörung seiner Abgesandten in der Brunecker Tagung widerspiegelt, was 1848, 1860 und später, als seine Auffassung von allen Dingen zeigt, die seine längst beschnittenen „Rechte“ berühren, das ist nur ein Brodeln, ein Hochquellen von Wallungen, die tief im inneren der Tiroler Volksseele seit 1809 schlummert. Es „erkennt“ in Italien den Staat, der sich trotz aller österreichischen Siege im Süden ausbaut und der sein Volkstum vorschickt, um über Landesgrenzen weg, die Tiroler im Süden zurückzudrängen. So wird das Tiroler Volk längst aus sich heraus für seine kommenden Aufgaben erzogen und bewahrt sich in diesem großen Streit der Meinungen zwischen Innsbruck und Wien nur jenes Vorrecht, das es zum Schutze seiner eigenen Identität braucht: Das Wehrrecht! In diesem einzigen Punkte erlangt nämlich der Tiroler Landtag besondere Vorrechte von der kaiserlichen Regierung. Währen aber dem militärischen Wien diese Vorrechte nur als eine Stärkung der staatlichen Verteidigungsnotwendigkeit im Südwesten erschien, bedeuteten sie für die Mitglieder des Landtages viel mehr. Sie bedeuten die Sicherung der gefährdeten Grenzen im Süden. Und so tritt Tirol, bewusst als Diener einer größeren Idee, auf der einen Seite in der militärischen Verteidigung der habsburgischen Besitzungen in Oberitalien durch seine tirolischen Regimenter in den Vordergrund, auf der anderen Seite baut es sich ebenfalls für die größere Idee sein Landesverteidigungswesen selbst weiter aus. 1816 hat Kaiser Franz aus dem Fennerjägerkorps und dem Tiroler Jägerregiment die „Kaiserjäger“ gegründet. Durch die Einführung einer achtjährigen Dienstzeit, durch Zwangsaushebungen in Tirol, erhält der neue österreichische Kaiserstaat mit diesem Korps eine Elitetruppe, die mit den deutsch-österreichischen Regimentern von nun an den Kern der kaiserlichen Armee bilden wird. Schon 1821 kämpften die Kaiserjäger in Neapel. Damit sind sie es, die die Gebeine ihres Volkshelden, Andreas Hofer, am 9. Jänner 1821 in Mantua ausgraben und die sterblichen Überreste des Sandwirtes nach Tirol bringen. Im ersten italienischen Volkskrieg gegen Österreich 1848, 1849 sind die Kaiserjäger unter den besten Truppen Radetzkys, denen die schwierigsten und blutigsten Aufgaben des sardinischen Feldzuges zugewiesen werden. Während nun die Kaiserjäger als Soldaten für Habsburg unter den Fahnen des großen Feldmarschalls fechten, wird in Tirol ein Teil des Landsturmes aufgeboten, der in Stärke von 17.000 Mann die Landesgrenzen besetzt. So erhält zum ersten Mal die Zweiseitigkeit der Tiroler Wehraufgabe, die aus den neu auftretenden Gefahren sich ergibt, ihre Feuertaufe. 1859, im Krieg zwischen Frankreich, Sardinien und Österreich, wiederholt sich diese zweiseitige Aufbietung der Tiroler Wehrkraft gegen den Feind. Bis 1864 die Vorzeichen der bevorstehenden Auseinandersetzung zwischen Preußen und Österreich auch im italienischen Landesteil Tirols bemerkbar machen und die immer deutlicher werdende Sprache der Großitaliener im Trentinischen das Volk Tirols zu einer energischen Neueinteilung seiner Landeswehrkraft zwingt. Das „Landesverteidigungsgesetz“ von 1864, das vom Volk Tirols gewollt und vom Kaiser Franz Josef I. genehmigt wird, erhebt Tirol und Vorarlberg zu einer selbstgefügten militärischen Einheit. Neuerdings verpflichtet es jeden Tiroler vom 16. bis zum 50. Lebensjahr zur allgemeinen Wehrpflicht Nach diesem Gesetz wird das Land selbst einem eigenen Landesverteidigungskommandanten unterstellt, der gleichzeitig der höchste militärische Führer der in Tirol liegenden und der sich aus Tirolern und Vorarlbergern rekrutierenden Truppen im Lande ist. Neben dieser stehenden militärischen Macht stellt das Land traditionsgemäß auf Grund der alten maximilianischen Landesordnung in jedem Dorf Schützenformationen auf, die Landesschützen genannt werden und die nach dem alten Herkommen auch weiterhin ihre eigenen Führer wählen. Jeder Gerichtsbezirk bildet je nach Stärke seiner Mannschaften eine oder mehrere Kompanien, denen die Besetzung der Landesgrenzen anvertraut ist. Ein Überschreiten der Landesgrenzen darf von diesen Landesschützen nicht gefordert werden, denn die Aufgebote dienen lediglich der Landesverteidigung! Jeden Sonn- und Feiertag haben die Schützen sich im Gebrauch der Waffen zu üben und ihre soldatische Ausbildung zu vervollständigen. Das Aufgebot der Landeschützen erfolgte durch den Landesverteidigungskommandanten im Einvernehmen mit dem Tiroler Landtag. Als mit der Neuordnung des österreichisch-ungarischen Heeres in der österreichischen Reichshälfte die Landwehren zu stehenden Truppen ausgebaut werden, geht der Name „Landeschützen“ an die neben den Kaiserjägern neu aufgestellten Tiroler Landwehrhochgebirgsregimenter über. Durch die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht für das ganze Reich bleibt also in Tirol nur mehr jener Rest von Wehrkräftigkeit übrig, die nicht für das aktive Heer, die Landwehr und den Landsturm in Frage kommen, die also dem dritten und letzten Aufgebot der Tiroler Wehrverfassung entsprechen. Für diese gilt von nun an das Gesetz der Landesverteidigung durch die Schützen der Dörfer allein. Sie heißen Standschützen, vom Schießstand her, wo sie sich im Gebrauch der Waffen üben und treten in die Pflichten der „Landesschützen“ von 1864. So legt das Gesetz von 1864 mit seinen späteren Verbesserungen die Wehrkraft Tirols und Vorarlbergs in vier Aufgebote fest. Aktive Truppen und Landwehr, Landsturm ersten und zweiten Aufgebotes und die Standschützen. Mit diesem Wehrgesetz ist wirklich das ganze Tirol erfasst. Die Rückkehr Tirols zu Österreich im Jahre 1814 hatte also nicht die Erneuerung der alten Tiroler Verfassung (mit einigen Ausnahmen) gebracht. Die weitgehende Selbstständigkeit früherer Jahrhunderte war vorbei. Und die demokratische Tradition des Tiroler Volkes blieb ebenfalls unberücksichtigt. Im neuen Landtag waren alle vier Stände wieder gleich stark vertreten, obwohl es inzwischen schon viele Kritiker dieses Systems gab. Aber an sich war es gleichgültig: Die Volksvertretung hatte ja im Grund ohnehin keinerlei Rechte. Im Kampf gegen Napoleon und seinen Verbündeten hatte man das Volk gebraucht und an seinen Freiheitssinn appelliert; jetzt war dasselbe Volk eher lästig. Freiheit war und ist es teilweise noch heute für viele unserer Landsleute in Südtirol, ein verpöntes Wort.